AGB

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung von Fahrzeugen (AGB)

 

1. Reservierung, Übernahme und Abbestellung

 

Reservierung

  • Durch die Angebotsannahme wird das Fahrzeug unverbindlich reserviert.
  • Erst nach Zahlung des vereinbarten Mietbetrages ist das Fahrzeug verbindlich reserviert.

 

Übernahme

  • Aufgrund der Pandemie und Einhaltung des Hygienekonzept ist die Startzeit (Ankunft in der Oldtimerhalle und Übergabezeitpunkt) bindend. Verspätungen sind rechtzeitig dem Vermieter telefonisch zu melden. Danach ist der Vermieter an die Reservierung nicht mehr gebunden. Wird das reservierte Fahrzeug nicht abgeholt verfällt der gezahlte Mietpreis.
  • Wird ein technischer Mangel am Fahrzeug vor oder bei der Übergabe festgestellt, wird der Vermieter für entsprechenden Ersatz sorgen oder die Fahrt, z.B. bei Oldtimererlebnistouren in Abstimmung mit dem Kunden verschieben.

 

Abbestellungen durch den Vermieter

  • Abbestellungen bei „Schlechtem Wetter“ oder „Technischem Mangel“ durch den Vermieter erfolgen i.d.R. 48 Stunden, spätestens aber 24 Stunden vor Mietbeginn. Es wird im Anschluß ein neuer für den Mieter kostenfreier Fahrtermin vereinbart.
  • Ein neue Fahrtermin erfolgt innerhalb der laufenden Saison und kann mit Zustimmung des Vermieters auf die kommende Saison verschoben werden.

 

Abbestellungen durch den Mieter

  • Abbestellungen aus „Persönlichen Gründen“ sind nur in Ausnahmefällen und nur in Abstimmung mit dem Vermieter möglich. Kann ein kostenfreier Ersatzfahrtermin nicht erfolgen z.B. Hochzeit oder Todesfall, kann der Vermieter einer Stornierung zustimmen.
  • Eine Rückzahlung des bezahlten Mietpreises erfolgt unter Abzug eines Storno- bzw. Bearbeitungsanteiles von bis zu 60%, mindestens aber 50,- € je nach Laufzeit und Verfügbarkeit des Fahrzeugmodells.

 

Oldtimergruppenveranstaltungen

Bei Gruppenveranstaltungen des Vermieters gilt die allgemein gültige Oldtimerregel „Nenngeld ist Reuegeld“ – d.h. der Teilnahmebetrag wird nicht zurückgezahlt! Wobei wir die Möglichkeit einräumen, auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen. Hierfür wird ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung eine Umbuchungsgebühr erhoben. Eine Absage durch den Veranstalter bleibt kostenfrei.

Bei einer Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin sind folgende Gebühren fällig:

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin> Kostenfrei
  • Bis 8 Tage vor Veranstaltungstermin> Umbuchungsgebühr 25,00 €
  • Bis 2 Tage vor Veranstaltungstermin> Umbuchungsgebühr 50,00 €
  • Am Veranstaltungstag> Umbuchungsgebühr 75,00 €

 

Oldtimerreisen

  • Bei Oldtimerreisen hat die Zahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels zu erfolgen. Bei Oldtimerreisen ist eine persönliche Stornierung ausgeschlossen, wir empfehlen Ihnen dies über eine Reiserücktrittsversicherung abzudecken.
  • Eine kostenfreie Verschiebung bei „Schlechtem Wetter“ ist i.d.R. bis 5 Tage vor Fahrantritt möglich. Dies hängt von den Stornierungsmöglichkeiten unserer jeweiliger Hotelpartner ab. Die entsprechenden Zeiträume entnehmen Sie bitte Ihrem Reisemietvertrag.

 

2. Mietzeitraum und GPS-Nutzung

 

Mietzeitraum

  • Die Mietzeiträume bei Oldtimererlebnistouren (Tour mit dem Oldtimer – Tagestour mit dem Oldtimer) betragen die jeweils angegebenen Zeiträume. Bei Überschreitung um mehr als 5% wird die Miete entsprechend berechnet (Stundensätze lt. aktueller Preisliste).
  • Die Mietzeiträume bei unseren Tages- & Hochzeits-Paket und Oldtimer-Reisen beziehen sich auf die angegebenen Zeiträume in Tagen und Nächten, wobei die  zur vereinbarten Zeit zwischen 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgt. Eine Über- und Rücknahme ausserhalb dieser Zeit wird mit einem Aufschlag von jeweils 40,- € berechnet.
  • Der Mietpreis versteht sich inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung mit 1.000,00 € Selbstbeteiligung oder 2.000 € (Legenden).

 

GPS-Nutzung

Unsere Fahrzeuge werden über ein Global Positioning System (GPS – Deutsch Globales Positionsbestimmungssystem) überwacht und i.d.R. auch die Laufleistungen darüber abgerechnet.

  • Durch Annahme des Mietangebotes stimmt der Mieter dieser Nutzung und Speicherung dieser Fahrdaten zu.
  • Es werden folgende Daten der „Persönlichen Fahrt“ gespeichert: Fahrdatum, Fahr- und Haltezeiten, Route Fahrgeschwindigkeit und Laufleistung.
  • Bei einer mutwillige Beschädigung, Beeinträchtigung oder Entfernung der GPS-Tracker durch den Mieter, wird ein entsprechender Schadensersatz erhoben.

 

3. Berechtigter Fahrer und Kaution

 

Berechtige Fahrer

Das Fahrzeug darf nur von einem benannten Fahrer gelenkt werden, der sich durch eine gültige Fahrerlaubnis auszuweisen hat.

  • Weitere Fahrer können jeweils mit einem Versicherungsaufschlag von 40,- € benannt werden.
  • Die benannten Fahrer müssen das festgesetzte Mindestalter von 25 Jahren (Legenden von 28 Jahre) haben und im Besitz einer mindestens seit 5 Jahren gültigen Fahrerlaubnis sein.
  • Eine Reduzierung des Mindestalter ist bei einigen Fahrzeugen gegen Versicherungsaufschlag möglich. Die Voraussetzung hierfür entscheidet der Vermieter bei der Probefahrt (siehe unter § 5)
  • Das maximale Alter des Fahrer beträgt 70 Jahre. Ausnahmen sind bei einigen Fahrzeugen gegen Versicherungsaufschlag möglich. Die Voraussetzung hierfür entscheidet der Vermieter bei der Probefahrt (siehe unter § 5)
  • Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

 

Kaution

Bei Selbstfahrer-Fahrzeugen ist eine Kaution in Höhe von 1,000 € oder 2.000 € (Legenden) in bar zu hinterlegen oder es kann das eigene vor Ort geparkte KFZ (mit Schlüssel und Vorlage des Fahrzeugschein) eingesetzt werden.

 

4. Verbotene Nutzungen

 

Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden zur:

  • Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen.
  • Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstraining.
  • Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
  • Zum Transport von lebenden Tieren jeglicher Art.
  • Zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
  • Zur Weitervermietung oder für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, z.b. gewerbliches und professionelle Film- und Fotoaufnahmen. Diese sind nur mit Setbetreuung durch MIETOLDTIMER&MEHR möglich.
  • Die Benutzung des Fahrzeugs ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestattet, sofern im Mietvertrag nicht etwas anderes vereinbart wird.

 

5. Probefahrt

 

  • Bei der Übernahme des Fahrzeugs haben die benannten Fahrer zur Überprüfung Ihrer Eignung eine Probefahrt zu absolvieren.
  • Stellt der Vermieter oder der zur Durchführung der Probefahrt beauftragte Vertreter des Vermieters fest, dass der Fahrer die zum Fahren des angemieteten Fahrzeugs erforderliche Eignung nicht besitzt, so kann der Vermieter mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.
  • Die Feststellungen des Vermieters oder seines Vertreters zur Fahrtauglichkeit sind bindend.
  • Bereits geleistete Zahlungen sind dem Mieter im Falle des Rücktritts zurückzuerstatten, es sei denn, der Mieter kannte bei Vertragsabschluss seine Fahruntauglichkeit. In diesem Falle verbleibt es bei der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Tagesgrundpreises.
  • Aufwendungsersatzansprüche des Mieters sind im Falle des Rücktritts ausgeschlossen.

 

6. Mängelanzeige bei Übernahme und Übernahmeprotokoll

 

Oldtimer sind alte Fahrzeuge die über Jahrzehnte im Gebrauch waren und daher über kleine Blech und Lackschäden verfügen können. Diese Schäden sind bei uns entsprechend durch Bildmaterial dokumentiert und liegen in einer Dokumentation zur Einsicht in der Fahrzeughalle auf.

  • Es wird unwiderleglich vermutet, dass das dem Mieter übergebene Fahrzeug bei Übernahme nur die in der Dokumentation festgehaltenen offensichtlichen Mängel aufweist.
  • Der Mieter ist aber verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme auf neue Mängel hin zu begutachten und dem Vermieter die ihm erkennbaren neuen Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Hierfür werden Vermieter und Mieter ein neues Übernahmeprotokoll anfertigen.  Auf die bei der Übernahme nicht erkennbaren Mängel findet dieser Passus keine Anwendung.

 

7. Reparaturen

 

Der Mieter darf eigenmächtig keine Werkstattarbeiten, Reparaturen, Veränderungen oder Wasch- und Pflegearbeiten am Fahrzeug durchführen.

  • Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Vermieter und dessen Freigabe in Auftrag gegeben werden.
  • Die Reparaturkosten trägt in diesem Falle der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
  • Kleine Notreparaturen dürfen vom Mieter selbst nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache und Absprache mit dem Vermieter durchgeführt werden.

 

8. Verhalten bei Unfällen

 

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden unverzüglich den Vermieter und die Polizei zu verständigen.

  • Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
  • Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
  • Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen schriftlichen Schadensbericht zu erstatten.

 

9. Versicherungen

 

Im Mietpreis ist eine Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung mit 1.000,00 € Selbstbeteiligung oder 2.000 € (Legenden) enthalten.

  • Ein Senkung der Selbstbeteiligung (max. zur Hälfte) ist je nach Fahrzeugmodel, Laufzeit und Versicherungsbeteiligung, durch einen Versicherungsaufschlag möglich.
  • Die Haftpflichtversicherung weist eine Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mind. 5 Mio. Euro aus.
  • Der Vollkaskoschutz, abzüglich der Selbstbeteiligungen, deckt den Schaden durch selbstverschuldete Unfälle oder Beschädigungen ab, die nicht durch Dritte ersetzt werden.
  • Ausgenommen sind hier von grob fahrlässig verursachte Schäden am Fahrzeug und allgemein technische Schäden durch Fehlbedienung.

 

10. Rückgabe des Fahrzeugs und Betankung

 

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit und nach Vorgabe je nach Vorgabe „Betankt“ oder „Unbedankt“ an den Vermieter zurückzugeben.

  • Bei Kurzmieten (Oldtimer-Erlebnistouren) erfolgt eine pauschale Abrechnung des Kraftstoffes lt. gültiger Preisliste.
  • Bei Oldtimer-Paketen und -Reisen wird das Fahrzeug Vollbetankt übergeben und nach den Vorgaben des Vermieters wieder Vollbetankt zurückgegeben.
  • Soweit das Fahrzeug nicht voll betankt zurückgegeben wird, übernimmt der Vermieter im Interesse des Mieters die Betankung des Fahrzeuges zu den beim Vermieter bei Anmietung aktuell verfügbaren Konditionen.
  • Sollte das Fahrzeug früher als gebucht zurückgegeben werden, erfolgt keine, auch nicht anteilige Erstattung des Mietpreises.

 

11. Geschenkgutscheine

 

  • Der Schenker ist verantwortlich für die Durchführbarkeit eines Geschenkgutscheins, besonders in Bezug auf versicherungsrechtlich Altersfreigaben.
  • MIETODLTIMER&MEHR übernimmt keine Verantwortung bei „Nichtgefallen des Geschenkes“.
  • Die Gutscheine haben eine gesetzliche Gültigkeit von 3 Jahren nach Ausstellung. Aufgrund unseres Saisongeschäftes ist dies bei uns das Saisonende zum 31. Oktober. Im Anschluß verliert der Gutschein seine Gültigkeit – siehe auch BGB §§ 195 und 199 und werden von uns auch nicht mehr eingelöst.
  • Eine umfangreiche Information zur Gültigkeit von Geschenkgutscheinen erhalten Sie von der VZHH

 

Gutscheineinlösung in Zeiten der Pandemie, Lockdown und Fahrzeugverkauf

Aufgrund der Verordnungen durch das Bayerisches Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, weisen wir hiermit auf die Einslösbarkeit von Geschenkgutscheine der MIETOLDTIMER&MEHR hin:

  • Der 1. Lockdown im Jahr 2020 beschränke die Möglichkeit der Fahrzeugbuchungen nur sehr gering, da ab 11. Mai 2020 bis November 2020 also im Rahmen unserer normalen Fahrsaison, Fahrzeugbuchungen möglich waren und von uns auch durchgeführt wurden.
  • Auch im 3. Lockdown im Jahr 2021 war ab dem 08. Mai 2021 eine Oldtimervermietung möglich und wurden von uns auch lediglich unter den gültigen Hygieneeinschränkungen angeboten und durchgeführt.
  • Es gibt daher keinen gesetzlichen Grund, Gutscheine die im Jahr 2018 ausgestellt wurden und teilweise zwei Jahre ohne Pandemie einlösbar waren, über dem 31. Oktober 2021 von uns einzulösen oder gar zu verlängern.
  • Der Opel GT seht leider ab der Saison 2022 nicht mehr zur Verfügung. Hier gewähren wir für Gutscheine der Jahre 2020/2021 folgende Kulanzregel: 70 %, falls kein Interesse an einem Fahrzeugwechsel besteht. Bei Geschenkgutscheinen die erst im Jahr 2022 ausgestellt wurden, ersetzen wir den Gutscheinwert abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40,- €.
  • Der Porsche Speedster (RHC) seht leider ab der Saison 2023 nicht mehr zur Verfügung. Auch hier gewähren wir für Gutscheine der Jahre 2020/2021 folgende Kulanzregel: 70 %, falls kein Interesse an einem Fahrzeugwechsel besteht. Bei Geschenkgutscheinen die erst im Jahr 2022 ausgestellt wurden, ersetzen wir den Gutscheinwert abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40,- €.

 

12. Haftung des Vermieters

 

Der Vermieter haftet nicht bei Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf unvorhergesehene Defekte oder Verunfallung des Fahrzeuges beruht.

  • Weiterhin haftet der Vermieter nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, sofern diese auf Dritte oder örtliche Gegebenheiten (z.B. Stau) beruht.
  • Die Haftung des Vermieters wegen Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist einschließlich der Haftung für Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • Die Haftung wird dem Umfange nach auf den Ersatz der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.

 

13. Haftungsfreistellung und Verjährung

 

Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter, mit einem haftungsbegründenden Verhalten des Mieters bei der in diesem Vertrag vorgesehenen Nutzung des angemieteten Fahrzeugs stehen, im Innenverhältnis frei.

  • Sofern ein Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen.
  • Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens 6 Monate nach Rücknahme des Fahrzeuges.

 

14. Gültigkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Gültigkeit dieser AGB

  • Diese AGB wurde erweitert/verändert zum 25. Mai 2018, bedingt durch die Veränderungen der DSGVO (GPS) und Änderungen der Versicherungsrichtlinien (Mindestalter).
  • Diese AGB wurde erweitert/verändert zum 01. Juni 2021, bedingt durch die Veränderungen des Bayerisches Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie.
  • Diese AGB wurde erweitert/verändert zum 01. März 2022, bedingt durch dem Wegfall des Opel GT und der Veränderung der Stornierungsmöglichkeit unserer Hotelpartner.
  • Diese AGB wurde erweitert/verändert zum 01. November 2022, bedingt durch dem Wegfall des Porsche Speedster und Ablauf der Gutscheinfrist währende der Pandemie.
  • Es gilt immer die aktuelle AGB die auf dieser Homepage veröffentlichte ist.
  • Veränderungen und Abweichungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und sind nur gültigen bei schriftlicher Annahme durch den Vermieter.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erding.