Schwerer Unfall mit Mietwagen!

Medien fordern: Mindestalter im Mietwagen wegen Unfall mit Todesfolge

Schwerer Unfall mit Mietwagen!

Am 06.03.2019 um 23:30 ereignet sich in Stuttgart ein folgenschwerer Unfall mit zwei Toten mit einem 550 PS-Boliden, den ein junger Mann mit 20 Jahren gemietet und gefahren hat.

In den Medien wird aktuell ausführlich dazu berichtet und die Autovermieter aufgefordert, eine freiwilligen Altersbegrenzung bei Viermietfahrzeuge einzuführen!

Hierbei handelt sich unserer Meinung nach leider um eine populistische Verbreitung der Medien einer Unwahrheit. Wir möchten als professioneller Oldtimervermieter hierzu Stellung nehmen:

Jeder der gewerblich Fahrzeuge vermietet und dies mit Einhaltung aller Vorschriften versieht, wird keine freiwilligen Altersbegrenzung benötigen, da er von Seiten der Versicherungswirtschaft hierzu bereits verpflichtet wird. Denn die Fahrzeuge werden als „Selbstfahrer Vermietfahrzeuge“ angemeldet und auch versichert.

Die entsprechende Versicherung für „Selbstfahrer Vermietfahrzeuge“ kostet eine vielfaches einer normalen KFZ-Versicherung und beinhaltet i.d.R. bereits diverse Beschränkungen wie z.B. das Alters des Fahrers. Um diese Prämien einigermaßen noch in einen finanzierbaren Rahmen zu halten, wird auch jeder seriöse Vermieter diese Beschränkungen akzeptieren. Das ist nämlich preiswerter als eine Handvoll Kunden mit dem Wagen fahren zu lassen. Sprich: So etwas rechnet sich nicht!

Auch die seriösen Branchenriesen wie SIXT oder HERTZ vergeben schnelle und teure Wagen nur mit Altersbeschränkung, wobei in einigen Fällen diese Fahrzeug nur Haftpflicht versichert sind und die Kaskoversicherungen das Unternehmen trägt. Bei einem Fahrzeugbestand von 250.000 Fahrzeuge ist das eine einfach wirtschaftliche Rechnung.

Professionelle kleine und mittlere Autovermietungen sind mit Ihren Fahrzeugen als „Selbstfahrer Verrmietfahrzeuge“ i.d.R. Vollkasko versichert, mit den entsprechenden Einschränkungen. Wobei der Anbietermarkt der Versicherungswirtschaft hier sehr begrenzt ist. Die Allianz, der größte Versicherungskonzern in Deutschland, versichert seit 2014 keine „Selbstfahrer Vermietfahrzeuge“. Ein Umstand den auch wir empfindliche zu spüren bekommen haben. Unser Versicherungskosten steigen seit 2015 jährlich um ein vielfaches, ohne auch nur einen Schaden abgerechnet zu haben.

Anders sieht es bei unseriösen Anbietern aus. Diese erkennen Sie daran, daß der Fuhrpark i.d.R. sehr beschränkt ist. Manchmal sogar nur ein oder zwei Fahrzeuge. Diese sind dann mit einer ganz normalen KFZ-Versicherung versichert, die eine Vermietung nicht miteinschließt. Auffällig ist auch daß bei einer Buchung nur wenig Fahrtermine zur Verfügung stehen und die Wagen irgendwo privat übernommen werden und nicht in einem  Unternehmen mit Firmenschild und Büro u.s.w.

Diese Anbieter vermieten i.d.R.nebenbei, am liebsten nach Feierabend und nicht so oft am Wochenende, da Sie dann den Boliden ja selbst fahren wollen. Meistens geht es diesen Anbietern nur darum Ihr teures Hobby zu finanzieren. Angeboten über Vermietplattformen im Internet, wo eine gewissen Anonymität herrscht und Ihr “privates Treiben“ den Behörden nicht auffällt, denn meisten bezahlen diese Anbieter auch keine Steuern.

Auch bei uns gibt es diese Altersbegrenzung und zudem müssen wir eine Probefahrt mit allen Fahrern durchführen. Auch dies ist uns vorgeschrieben um „Die Fähigkeit des Fahrzeuglenkers in Bezug auf das Führen des Oldtimers zu beurteilen“. Auch hat es bei uns schon Fälle gegeben, daß wir im Anschluß mit Abstimmung des Kunden einen Fahrzeugwechsel durchgeführt haben und in ganz seltenen Fällen die Fahrt überhaupt nicht durchführen konnten.

Wir nennen das aber Verantwortung und der Fall in Stuttgart beweist daß verantwortungsvolle und seriöse Vermieter auch mal „Nein“ sagen müssen!

Diesbezüglich Wissenswertes über unser Unfälle:

In 12 Jahren hatten wir genau 5 Unfälle, das heiß alle 2,5 Jahre passiert was! Der letzte war 2018, aber ein Haftpflichtfall.

1 Totalschaden

Leider ein schwerer „finanzieller“ Unfall und auch Schock. Auf der Anfahrt zu einer Hochzeit mit und durch unseren damals konzessionierten Chauffeur. Es war „Gott sei Dank“ kein Personenschaden zu beklagen und die Versicherung hat auch alles zu unserer Zufriedenheit geregelt. Lediglich der Verlust des besonderen Oldtimer, ein Cadillac de Ville in perfekten Zustand, schmerzt heute noch!

2 Kleine Parkrempler

Verursacht durch unsere Kunden, auch hier hat unserer Versicherung den entstandenen Schaden einwandfrei geregelt, allerdings nach Abzug des jeweiligen Selbstbehalts, den dann leider unsere Kunden tragen mussten.

2 Haftplichtschäden

Hier wurden uns zwei Fahrzeug beschädigt, einmal stehend und einmal in Fahrt, wo unsere Kunden keine Schuld traf. Die Regelung mit der gegnerischen Versicherung übernahm unser Rechtsanwalt, das ist immer nervenschonender!

Wenn das mal nicht eine sehr gute Statistik ist!